Zuviel Bürokratie beim IAA
Der BGA hat sich im Vorfeld des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 28. Mai mit einem Schreiben an das Büro der Staatssekretäre im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie an die Ständige Vertretung Deutschlands in Brüssel zum geplanten Industrial Accelerator Act (IAA) positioniert. Im Mittelpunkt standen dabei die geplanten „Made in Europe“-Vorgaben sowie die Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Lieferketten und Bürokratie.
Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, industrielle Kapazitäten in Europa zu stärken, Investitionen zu beschleunigen und die Dekarbonisierung strategischer Industrien voranzubringen. Positiv bewertet der BGA deswegen insbesondere schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren, die Investitionen erleichtern und Innovationsprozesse beschleunigen können. Kritisch sehen wir jedoch die zunehmende handelspolitische Ausrichtung des Verordnungsentwurfs.
Aus Sicht des Groß- und Außenhandels geht der IAA inzwischen deutlich über eine reine Industrie- und Investitionsförderung hinaus. Insbesondere Local-Content-Vorgaben, zusätzliche Nachweis- und Berichtspflichten sowie verschärfte regulatorische Anforderungen bergen die Gefahr steigender Beschaffungskosten und neuer Belastungen entlang der Lieferketten. Deshalb warnen wir davor, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch komplexe Ursprungsdefinitionen, Zertifizierungsanforderungen und zusätzliche Bürokratie unverhältnismäßig belastet würden.
Handelsunternehmen sind auf flexible und diversifizierte internationale Lieferketten angewiesen, um den Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorprodukten, Rohstoffen und Komponenten sicherzustellen. Starre „Made in Europe“-Vorgaben könnten diese Strukturen schwächen und notwendige Anpassungsfähigkeit einschränken.
In unserem Schreiben betonen wir daher, dass Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Abschottung, sondern durch offene Märkte, verlässliche Rahmenbedingungen, Innovationsfähigkeit sowie Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorleistungen entsteht. Sollten Local-Content-Vorgaben dennoch eingeführt werden, müssten diese klar begrenzt, zeitlich befristet und ausschließlich auf tatsächlich sicherheitskritische Bereiche beschränkt bleiben. Zudem fordert der BGA, die praktische Umsetzbarkeit neuer regulatorischer Anforderungen frühzeitig mitzudenken und insbesondere die Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen stärker zu berücksichtigen.


Lisa-Marie Kallies
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.kallies@bga.de

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