BGA und GWW werben für Vereinfachungung bei Sachzuwendungen
In den Wirtschaftsprozessen ist nach der Umfrage des BGA zum Jahreswechsel 2022/23 Bürokratie eines der drängendsten Probleme für die Unternehmen, das wirtschaftliche Dynamik und Entwicklung bremst. Der BGA unterstützt daher die politischen Überlegungen, Vereinfachungen und Entlastungen bei Bürokratie wirksam umzusetzen. Den auf der letzten Sitzung des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen von den beiden Präsidiumsmitgliedern Frank Dangmann und Steven Baumgärtner für den Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW) vorgestellten Vereinfachungsvorschlag bei Sachzuwendungen an Geschäftskunden hat der BGA aufgegriffen.
BGA-Ausschussvorsitzender Thorsten Klindworth hat sich gemeinsam mit Frank Dangmann in einem Schreiben Ende April an Abgeordnete im Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.
In ihrem Schreiben werben sie dafür, auf die bislang vorgegebene bürokratieaufwendige, monatliche Empfängeraufzeichnung im Einkommensteuergesetz durch eine objektbezogene Freigrenze von 35 Euro zu verzichten. BGA und GWW erwarten einvernehmlich eine Umsetzung im Rahmen eines aktuellen Steuergesetzes. Sie verweisen darauf, dass Werbeartikel vor allem für kleine und mittlere Unternehmen der bevorzugte, wirksame Werbeträger sind und einen positiven Einfluss auf die Kundenbeziehungen haben, Weiterempfehlungen generieren und die Sympathiewerte einer Marke steigern. Außerdem sei die geltende Regelung nicht mehr zeitgemäß und eine Digitalisierung des Prozesses bislang nicht möglich. Der Verzicht von Empfängeraufzeichnungen bis zu einer objektbezogenen Freigrenze von 35 Euro für gekennzeichnete Werbeartikel würde daher nach Auffassung von BGA und GWW zu einer deutlichen Bürokratieentlastung führen und Werbeartikel „Made in Germany“ attraktiver machen.


Michael Alber
Geschäftsführer
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michael.alber@bga.de

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