Förderung von Ansätzen zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten
Gemeinsam mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft und deren Zuliefern und Zulieferinnen möchten die Umsetzer der Initiative mehr Nachhaltigkeit in globalen Agrarlieferketten erreichen und die Lebensbedingungen von Kleinbauern und Kleinbauerinnen und Plantagenarbeiter und Arbeiterinnen verbessern. Der Fokus liegt also auf der praktischen Umsetzung vor Ort in den Partnerländern des BMZ. Bewerben können sich Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren gemeinnützigen Partnern bis Februar 2023. Projekte werden mit einer Summe von bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gefördert. Die Höhe des Eigenbeitrages richtet sich nach Unternehmensgröße. So müssen Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigen und einem Umsatz bis 10 Millionen Euro einen Eigenbeitrag von 25 Prozent des Förderbetrages zahlen. Die Bewerbungen können bis zum 19.02.2023 eingereicht werden.
Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link: Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten: Gemeinsam wirken – INA (nachhaltige-agrarlieferketten.org). Bei Fragen zu dem Wettbewerbsfonds können Sie sich an Anna Peter, Mail: ez-scout@bga.de wenden.


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