Bürokratieabbau beim LkSG eingeleitet
Die Bundesregierung hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entbürokratisierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf den Weg gebracht. Mit der Kabinettsentscheidung vom 3. September wurde ein Gesetzentwurf zur Novellierung beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daraufhin das BAFA angewiesen, entsprechende Vereinfachungen umzusetzen. Diese gelten seit heute, dem 1. Oktober 2025, unmittelbar (siehe hier):
- Die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß §§ 12 und 13 LkSG wird mit sofortiger Wirkung eingestellt; die Berichtspflicht entfällt künftig ersatzlos.
- Neun von dreizehn Bußgeldtatbeständen werden gestrichen.
- Das BAFA baut die begleitende Unterstützung für Unternehmen aus und verhängt Bußgelder künftig nur noch in besonders gravierenden Fällen von Menschenrechtsverletzungen.
Diese Schritte sind ein wichtiger Anfang. Der Wegfall überflüssiger Berichtspflichten und die Einschränkung des Bußgeldrahmens bringen den Unternehmen spürbare Entlastung. Gleichwohl bleibt ein zentrales Problem bestehen: Die Flut an Fragebögen, mit denen Geschäftspartner Unternehmen derzeit überziehen, wird durch die Novelle in keiner Weise eingedämmt. Aus unserer Sicht wäre allein die vollständige Aufhebung des LkSG konsequent und zielführend gewesen – auch wenn selbst dieser Schritt das Problem der Over-Compliance durch große Unternehmen nicht endgültig lösen würde.
Auf europäischer Ebene eröffnet die geplante Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zumindest die Chance auf eine praxistauglichere Regelung: weniger Bürokratie durch einen risikobasierten Ansatz, eine klare Beschränkung auf direkte Lieferanten und den möglichen Wegfall der zivilrechtlichen Haftung. Ob dies gelingt, ist jedoch offen. Eine Einigung im Europäischen Parlament steht weiterhin aus; die Beratungen laufen nun auf höchster Fraktionsebene. Ein vollständiger Wegfall der CSDDD ist nicht zu erwarten.
Fazit: Das LkSG bleibt ein hochbürokratisches, praxisfernes Gesetz, das nach wie vor immense Ressourcen in den Unternehmen bindet. Der BGA hat maßgeblich zu den jetzt erreichten Erleichterungen beigetragen – insofern ist die heutige Entscheidung ein Erfolg für unseren Verband. Zugleich werden wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das LkSG vollständig aufgehoben wird und die europäische CSDDD nicht dieselben Fehler wiederholt, sondern zu einer verhältnismäßigen und umsetzbaren Lösung führt.


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