Kartellrecht und Werbung mit Nachhaltigkeitsaussagen
Im Anschluss an die BGA-Geschäftsführerkonferenz tagte der Ausschuss für Recht und Wettbewerb des BGA in hybrider Form. Dr. Thorsten Käseberg , Referatsleiter für Kartellrecht im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, berichtete über die Pläne der Bundesregierung für eine Reform im Kartellrecht (geplante 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Vorgesehen sind daher mehrere Änderungen, die Erleichterungen für die Wirtschaft, aber auch für das Bundeskartellamt bezwecken. Ziel ist eine Entschlackung des GWB und ein Abbau von Bürokratie im Kartellrecht. Dr. Käseberg stellte zudem die Ziele und die Struktur der Expertenkommission Wettbewerb und KI vor, die vom BMWE initiiert wurde, und noch bis Ende März tätig sein wird. Schließlich ging Dr. Käseberg noch auf mehrere gesetzliche Reformprojekte auf EU-Ebene und die Position der Bundesregierung zu diesen ein. So findet etwa eine Revision der Leitlinien für horizontale bzw. vertikale Fusionen durch die Generaldirektion Wettbewerb und des Digital Markets Act statt sowie eine Reform der Kartellverfahrensverordnung. Aus dem Bericht von Dr. Käseberg entwickelte sich eine Diskussion mit den Teilnehmern, die ihrerseits auf Anwendungsprobleme in der Praxis des Kartellrechts aufmerksam machten.
Rechtsanwalt Dr. Jens Nusser von Franßen & Nusser Rechtsanwälte stellte im Anschluss die Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) in deutsches Recht vor, deren Umsetzung mit dem 3. UWG-Änderungsgesetz am 19.12. 2025 vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Nachgang diskutierten die Teilnehmer noch über die von den neuen Vorschriften betroffenen Systeme von Zertifizierungen und Nachhaltigkeitssiegeln.
Diskutiert wurde in der Sitzung auch über Themen wie der Entwurf der Insolvenzrechts-Harmonisierungsrichtlinie, bei dem im November 2019 die Trilogeinigung erfolgte, der Entwurf der Late Payments-Verordnung und die Pläne der Bundesregierung für eine partielle Überarbeitung des AGB-Rechts im B2B.


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