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title: Industrial Accelerator Act (IAA) fördert Protektionismus
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description: Ausgestaltung des Vorschlags bringt zusätzliche Bürokratie für Unternehmen.
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author: BGA
date: 2022-12-06
modified: 2026-03-17
keywords:
  - BGA
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#  Industrial Accelerator Act (IAA) fördert Protektionismus

05.03.2026

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[ Industrial Accelerator Act (IAA) fördert Protektionismus ](https://relaunch.bga.de/im-fokus/artikel/industrial-accelerator-act-iaa-foerdert-protektionismus/)
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Der Industrial Accelerator Act (IAA) soll Europas Industrie stärken und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. Ziel der EU-Kommission ist es, strategische Industrien wie Stahl, Chemie, Batterien und E-Mobilität zu fördern und den Industrieanteil in der EU bis 2035 auf 20 % zu steigern. Während der Ansatz, Verfahren zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern, grundsätzlich zu begrüßen ist, wirft die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags erhebliche Fragen auf. Statt echter Beschleunigung drohen neue Berichtspflichten und zusätzliche Bürokratie für Unternehmen.

[Die ausführliche Position des BGA finden Sie hier.](https://relaunch.bga.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Positionspapiere/Positionspapiere_Europa/BGA_Position_IAA_Web.pdf)

Industrial Accelerator Act (IAA): Handelspolitische Kohärenz sichern – Oﬀenheit bewahren – Wettbewerbsfähigkeit stärken
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### **1. Worum geht es beim Industrial Accelerator Act (IAA)**

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission will die EU-Industriequote bis 2035 auf 20 %
 steigern. Im Fokus stehen dafür strategische Sektoren wie Stahl, Chemie, Batterien und E-
 Mobilität. Zentrale Hebel sind die radikale Beschleunigung von Genehmigungen durch ein
 digitales Einheitsverfahren (Unified Digital Permit) sowie die Ausweisung spezieller
 Beschleunigungsgebiete mit privilegierter Infrastruktur. Flankiert wird dies durch „Made in EU“-
 Quoten (40–70 %) in der öffentlichen Beschaffung, strengere CO₂-Vorgaben für Grundstoffe und
 eine verschärfte Kontrolle ausländischer Investitionen ab 100 Mio. Euro.
 Der IAA ist damit kein reines industriepolitisches Beschleunigungsgesetz, sondern zum Teil auch
 ein handelspolitisches Steuerungsinstrument. Der IAA steht symbolisch für den Übergang von
 einem rein freihandelsorientierten Binnenmarkt zu einer geostrategischen Industriepolitik.

### **2. Wer ist betroﬀen?**

Betroffen sind nicht nur einzelne energieintensive Branchen oder Hersteller strategischer
 Technologien. Der IAA wirkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

### **3. Risiken des Industry Accelerator Acts**

Wir unterstützen Investitionsbeschleunigung, Planungsvereinfachung und das Ziel des Ausbaus
 der europäischen Innovationsfähigkeit ausdrücklich. Gleichzeitig sehen wir aber im IAA – in seiner
 derzeitigen Ausrichtung – erhebliche Risiken.

**3.1. Mehr Bürokratie, höhere Kosten, geringere Planungssicherheit**
 Die vorgesehenen Local-Content-Vorgaben, CO₂-Intensitätskriterien und erweiterten
 Nachweispflichten führen zu deutlich höheren Beschaffungs- und Verwaltungskosten für
 Unternehmen. Komplexe Ursprungs- und Inhaltsdefinitionen sowie parallele regulatorische
 Regime erhöhen den administrativen Aufwand erheblich und schaffen zusätzliche
 Rechtsunsicherheiten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen häufig nicht
 über spezialisierte Rechts- und Compliance-Abteilungen, um diese Anforderungen effizient zu
 bewältigen. Die wachsende Komplexität kann daher insbesondere KMU überfordern und sie
 im Wettbewerb benachteiligen. Große Unternehmen mit entsprechenden Ressourcen
 hingegen sind besser in der Lage, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Dies
 begünstigt eine zunehmende Marktkonzentration und schwächt die Vielfalt und
 Innovationsdynamik im Markt.

**3.2. Schwächung der Handelsunternehmen in der Lieferkette**
 Handelsunternehmen übernehmen eine zentrale Funktion in industriellen
 Wertschöpfungsketten, indem sie den Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorprodukten,
 Rohstoffen und Komponenten sicherstellen. Durch die Diversifizierung internationaler
 Bezugsquellen stabilisieren sie Preise, erhöhen die Versorgungssicherheit und ermöglichen
 der Industrie eine effiziente Weiterverarbeitung. Starre Local-Content-Vorgaben können diese
 Funktion erheblich beeinträchtigen. Wenn Drittlandsprodukte aufgrund formaler
 Anforderungen oder komplexer Zertifizierungen faktisch vom Markt ausgeschlossen werden,
 entsteht ein De-facto-Importverbot. Damit werden etablierte und funktionierende
 Beschaffungsstrukturen geschwächt, was die Resilienz der Lieferketten insgesamt reduziert.

**3.3. Steigende Vorleistungspreise und Verlust internationaler Wettbewerbsfähigkeit**
 Wird der Zugang zu kosteneffizienten Drittlandswaren eingeschränkt, steigen die Preise für
 industrielle Vorleistungen zwangsläufig. Diese höheren Inputkosten schlagen sich unmittelbar
 in den Endpreisen nieder und beeinträchtigen die Preiswettbewerbsfähigkeit deutscher
 Exportprodukte auf globalen Märkten. Für eine stark exportorientierte Volkswirtschaft wie
 Deutschland sind wettbewerbsfähige Vorleistungen ein entscheidender Standortfaktor.
 Verteuern sich Rohstoffe, Komponenten oder Zwischenprodukte strukturell, verlieren
 Unternehmen nicht nur an Preisspielraum, sondern auch an Innovationskraft, da finanzielle
 Mittel für Investitionen gebunden werden. Langfristig droht ein Verlust von Marktanteilen
 gegenüber Wettbewerbern aus Regionen mit offeneren Beschaffungsmärkten.

**3.3. Steigende Vorleistungspreise und Verlust internationaler Wettbewerbsfähigkeit**
 Wird der Zugang zu kosteneffizienten Drittlandswaren eingeschränkt, steigen die Preise für
 industrielle Vorleistungen zwangsläufig. Diese höheren Inputkosten schlagen sich unmittelbar
 in den Endpreisen nieder und beeinträchtigen die Preiswettbewerbsfähigkeit deutscher
 Exportprodukte auf globalen Märkten. Für eine stark exportorientierte Volkswirtschaft wie
 Deutschland sind wettbewerbsfähige Vorleistungen ein entscheidender Standortfaktor.
 Verteuern sich Rohstoffe, Komponenten oder Zwischenprodukte strukturell, verlieren
 Unternehmen nicht nur an Preisspielraum, sondern auch an Innovationskraft, da finanzielle
 Mittel für Investitionen gebunden werden. Langfristig droht ein Verlust von Marktanteilen
 gegenüber Wettbewerbern aus Regionen mit offeneren Beschaffungsmärkten.

**3.4. Einschränkung globaler Lieferkettenflexibilität**
 Um die Anforderungen an EU-Content-Zertifikate oder vergleichbare Nachweise zu erfüllen,
 könnten Exporteure gezwungen sein, ihre bestehenden Logistik- und Beschaffungsstrukturen
 grundlegend umzustrukturieren. Globale Sourcing-Strategien, die bislang auf Effizienz,
 Qualität und Risikodiversifikation ausgerichtet sind, würden stärker durch regulatorische
 Kriterien bestimmt. Dies reduziert die unternehmerische Flexibilität und erschwert eine
 schnelle Reaktion auf Marktveränderungen oder geopolitische Entwicklungen. Die zusätzliche
 Dokumentation und Zertifizierung erhöht nicht nur die Kosten, sondern verlangsamt auch
 Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

**3.5. „Buy European“ ersetzt keine Wettbewerbsfähigkeit**
 Eine politisch forcierte Bevorzugung europäischer Produkte im Sinne eines „Buy European“-
 Ansatzes kann kurzfristig Schutzräume schaffen, erhöht jedoch nicht automatisch die
 strukturelle Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch
 Produktivität, Innovationsfähigkeit, effiziente Rahmenbedingungen und internationale
 Integration – nicht durch Abschottung. Besteht der Marktzugang primär aufgrund
 regulatorischer Vorgaben statt aufgrund wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, werden
 notwendige Anpassungsprozesse verzögert. Dies kann zu einer Fehlallokation von Ressourcen
 führen und Reformdruck mindern, anstatt nachhaltige Stärke aufzubauen.

**3.6. Belastung von Steuerzahlern und öffentlichen Haushalten sowie Risiko**
**internationaler Vergeltungsmaßnahmen**
 Höhere Inputpreise wirken sich letztlich auf Endpreise aus und belasten sowohl Verbraucher
 als auch öffentliche Haushalte. In wirtschaftlich angespannten Zeiten schwächen steigende
 Preise die Kaufkraft und reduzieren Investitionsspielräume von Unternehmen und Staat
 gleichermaßen. Zugleich birgt die forcierte Bevorzugung europäischer Produkte erhebliche
 handelspolitische Risiken. Wichtige Handelspartner könnten mit Gegenzöllen oder
 Marktzugangsbeschränkungen reagieren, was eine Kettenreaktion protektionistischer
 Maßnahmen auslösen würde. Deutsche und europäische Exporteure liefen Gefahr, in
 zentralen Absatzmärkten wie den USA oder China Wettbewerbsnachteile oder
 Zugangsbeschränkungen zu erfahren. Ein Instrument zur Stärkung der europäischen Industrie
 könnte damit paradoxerweise ihre internationale Exportbasis schwächen.

### **4. Unsere Forderungen**

**4.1. Resilienz durch Diversifizierung, nicht durch Abschottung**
 Offene Märkte und diversifizierte Lieferketten sind ein zentrales Element wirtschaftlicher
 Resilienz. Importstrukturen sind kein Schwächefaktor, sondern Voraussetzung für industrielle
 Leistungsfähigkeit und Preisstabilität.

**4.2. Local Content nur als eng begrenzte Ausnahme**
 Local-Content-Vorgaben dürfen – wenn überhaupt – nur klar definiert, zeitlich befristet und
 auf tatsächlich sicherheitskritische Bereiche beschränkt werden. Pauschale Marktpräferenzen
 für breite Produktgruppen lehnen wir ab.

**4.3. Bürokratiebelastung minimieren**
 Neue Nachweis- und Berichtspflichten dürfen insbesondere KMU im Außenhandel nicht
 überfordern. Ein „Think-Trade-First“-Ansatz sollte integraler Bestandteil der Ausgestaltung
 sein.

**4.4. Innovation nicht durch Abschottung, sondern durch Verbesserung der Finanzierung**
 Die Europäische Union verfügt über hohe private Ersparnisse und eine starke
 Forschungsbasis, nutzt ihr Innovationspotenzial jedoch nicht ausreichend, weil Kapitalmärkte
 fragmentiert sind und Risikokapital im internationalen Vergleich schwächer ausgeprägt ist als
 etwa in den Vereinigten Staaten. Ein Großteil des europäischen Vermögens liegt in
 Bankeinlagen, Versicherungen oder Immobilien statt in produktiven
 Unternehmensbeteiligungen. Um das Kapital der Sparer stärker in neue Technologien und
 Start-ups zu lenken, braucht es vor allem integriertere Kapitalmärkte und bessere Anreize für
 langfristige Investitionen.

 Entscheidend ist die Vertiefung der Kapitalmarktunion. Harmonisierte Insolvenz- und
 Steuerregeln sowie eine stärkere Rolle der Europäischen Wertpapier- und
 Marktaufsichtsbehörde würden grenzüberschreitende Investitionen erleichtern. Ergänzend
 könnten steuerliche Vorteile für langfristige Startup-Beteiligungen und staatliche Co-
 Investments – etwa über den Europäischen Investitionsfond – privates Kapital mobilisieren.

**4.5. Verbindliche Ex-post-Prüfung**
 Sollten Maßnahmen umgesetzt werden, fordern wir zudem eine umfassende, verpflichtende
 Wirksamkeitsanalyse jährlich nach Einführung. Es muss überprüft werden:
 – ob die angestrebten Ziele erreicht werden,
 – welche Nebenwirkungen auftreten,
 – ob Anpassungen oder ein Auslaufen geboten sind.

 Industriepolitische Ausnahmeregelungen dürfen keinen dauerhaften Zustand begründen,
 sondern müssen überprüfbar und reversibel bleiben.

### **5. Schlussbemerkung**

Der deutsche Wohlstand beruht in hohem Maße auf internationaler Arbeitsteilung sowie
 funktionierendem Außenhandel. Importe sichern Wettbewerbsfähigkeit, Exporte sichern
 Wachstum und Beschäftigung.

 Der Industrial Accelerator Act darf diese Grundlage nicht schwächen.
 Industrie- und Handelspolitik müssen kohärent gedacht werden. Eine starke europäische
 Industrie entsteht nicht durch Abschottung, sondern durch wettbewerbsfähige
 Rahmenbedingungen, offene Märkte und verlässliche internationale Partnerschaften.

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![](/fileadmin/user_upload/People_BGA_Farbe/People_BGA_2023/Hoeckle.jpg) **Alexander Hoeckle**
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
[030 59 00 99 565](<tel:030 59 00 99 565>)
<alexander.hoeckle@bga.de>

![](/fileadmin/user_upload/People_BGA_Farbe/People_BGA_2023/Marcus_Schwenke_02.jpg) **Marcus Schwenke**
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik + Importförderung + Entwicklungszusammenarbeit + Projekte
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
[030 59 00 99 594](<tel:030 59 00 99 594>)
<marcus.schwenke@bga.de>