Finanzausschuss des Bundestags berät zum Wachstumschancengesetz
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Montag, 6. November 2023, als federführender Ausschuss seine Beratungen zum Wachstumschancengesetz mit zwei Anhörungen vertieft. In der ersten Anhörung standen die steuerrechtlichen Änderungen zur Besteuerung von Unternehmen im Mittelpunkt. In der zweiten Anhörung wurden die weiteren steuerlichen Aspekte beraten. Zu den Anhörungen waren Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft, beratenden Berufen, Gewerkschaft und von Kommunen auf Vorschlag der Parteien geladen. Zum Entwurf des Wachstumschancengesetzes, zur Stellungnahme des Bundesrates und zur Gegenäußerung der Bundesregierung hat der BGA gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft Stellung genommen und die Anhörung auch in Präsenz als Gast begleite.
Aus Sicht des BGA hat der Gesetzentwurf eine Signalwirkung für die Entscheidung, die Attraktivität des Standortes Deutschland für die Wirtschaft bei den steuerlichen Rahmenbedingen zu verbessern und auch zu Vereinfachungen zu kommen. Von den Vertretern der Wirtschaft und auch überwiegend der Wissenschaft wird die Zielsetzung grundsätzlich unterstützt, wenn in der Wissenschaft auch mit graduellen Unterschieden. Unter dem Ziel die Liquidität von Unternehmen zu stärken, wurden insbesondere die neuen Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung und zur Körperschaftsteueroption zwar begrüßt, aber als nicht ausreichend bzw. den Anforderungen entsprechend kritisiert. Angesprochen wurde dabei auch, dass es gegenüber dem Referentenentwurf sogar Rückschritte gibt. Auf Kritik stießen auch die Maßnahmen zur Verlustverrechnung und zur Einführung einer Zinsschranke und Zinshöhenschranke. Auf wenig Verständnis stießen zudem die Überlegungen zur Einführung einer Meldepflicht von nationalen Steuergestaltungen angesichts der geringen Effizienz der bereits geltenden Meldepflicht von internationalen Steuergestaltungen. Ein Sachverständiger brachte es auf den Punkt: viele positive Maßnahmen können besser wirken, wenn klarere Regelungen und weniger Bürokratie geschaffen würden.
Erfreulich ist aus Sicht des BGA, dass – wenn auch fast am Schluss der zweiten Anhörung – das Thema der steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen an Geschäftskunden bzw. Werbegeschenke aufgerufen wurde. Der Bund der Steuerzahler hat sich zum Anliegen von BGA und GWW unterstützend geäußert, dass die Anhebung der Freigrenze alleine das Ziel der Vereinfachung verfehle und es Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten bedürfe. Bereits im Vorfeld der Anhörungen zeichnete sich bei der elektronischen Rechnungsstellung eine Annäherung der umsatzsteuerlichen Vorgaben an die Anforderungen der Wirtschaft ab. Danach sollen nicht nur Rechnungen nach XStandard und ZUGFeRD mit europäischem Recht konform sein, sondern auch das, in Deutschland vor allem im Handel zum Einsatz kommende, EDI-Verfahren weiter genutzt werden können. Zudem wurde für eine Verschiebung der verpflichtenden Anwendung auf 2027 anstelle 2025 geworben. Der BGA sieht darin eine wichtige Voraussetzung um die Akzeptanz der grundsätzlich von BGA unterstützten Digitalisierung bei der Rechnungstellung herzustellen und zu stärken.
Vor allem aus Reihen der Kommunen kommt deutliche Zurückhaltung bzw. Ablehnung der geplanten Maßnahmen. Der Blick auf die kommunalen Finanzen, insbesondere die Mehrbelastungen für soziale Ausgaben, u. a. Kinderbetreuung, Migration, usw., aber auch für den öffentlichen Nahverkehr und die Energiewende sowie kommunale Investitionen lässt deren Blick eher auf Maßnahmen der Stärkung ihrer Einnahmen fokussieren. So sehen die Kommunen insbesondere in der Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmenquelle zur Stabilisierung ihrer Finanzen. Konkret wurde u. a. für eine Senkung der Gewerbesteuerumlage, Verschärfung der Hinzurechnungen und die Einführung einer Gemeindewirtschaftsteuer unter Einbeziehung freier Berufe plädiert.
Von Seiten der Wirtschaft wurde dagegen auf die Bedeutung einer international wettbewerbsfähigen Besteuerung von Unternehmen verwiesen, was auch im Interesse der Kommunen liegen sollte. Dementsprechend wurde im Wachstumschancengesetz erst ein erster Schritt in der Unternehmensbesteuerung gesehen, dem weitere Maßnahmen folgen müssten, die die Unternehmenssteuerbelastung auf ein international vergleichbares Niveau von 25 Prozent senkt. Der BGA teilt diese Zielsetzung, die der BGA immer wieder angesprochen hat und die er auch in der Stellungnahme bekräftigt sieht.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

Schluss mit der Placebo-Politik
Die Rahmenbedingungen für alle Unternehmen müssen endlich verbessert werden!
mehr
BGA Unternehmertag 2024 - die Filme
Eine kurze Rückschau zu den Highlights des Unternehmertages
mehr
Projektreise in die Eastern und Volta Region Ghanas - Partnerbesuche, Ergebnisse & Workshops.
Das BGA-PartnerAfrika Projekt baut gemeinsam mit ghanaischen Partnerverbänden die Exportfähigkeit des lokalen Obst- und Gemüsesektors aus.
mehr
BGA und IPD beim Ausschuss wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages
Dass ein von einem Wirtschaftsverband vorgeschlagener Tagesordnungspunkt beim AWZ ins Programm aufgenommen wird, ist äußerst selten und daher als außerordentlicher Erfolg für den BGA sowie das IPD zu verzeichnen.
mehr
Erfolgreicher Auftakt des Lieferantentrainings im südlichen Afrika
Auffällig war, dass fast die Hälfte der Lieferanten angab, bisher nicht über die relevanten Gesetzesvorhaben informiert gewesen zu sein.
mehr
Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz
Mit dem Gesetzentwurf ist auch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgesehen.
mehr
Die konjunkturelle Erholung verzögert sich weiterhin
Die deutsche Wirtschaft zeigt im dritten Quartal 2024 weiterhin Anzeichen einer Schwächephase.
mehr
BGA und IPD bei der AG Tourismus der CDU/CSU Fraktion
Das Ziel: der Aufbau langfristiger, nachhaltiger Geschäftsbeziehungen.
mehr
Richtiges Ziel, falscher Weg
Keine neuen Schulden für Subventionen - das geht auch anders.
mehr
Die USA sind und bleiben unser wichtigster Handelspartner
Auch nach den Wahlen wollen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
mehr
Zeitenwende in der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit?
Grund genug für den BGA sich hier zu positionieren.
mehr
Wahl des Präsidenten und Präsidiums im BGA
Einstimmig wiedergewählt wurde BGA-Präsident, Dr. Dirk Jandura, Oskar Böttcher GmbH & Co. KG
mehr
5 Minuten Zeit? Umfrage zu Lieferketten
Ergebnisse werden auf dem 2. Lieferkettentag in Berlin präsentiert
mehr
Wir handeln für Deutschland – die Politik auch?
BGA-Unternehmertag 2024
mehr
Wie wird die Schifffahrt nachhaltig?
BGA unterstützt das Positionspapier des Verbandes deutscher Reeder.
mehr
Eines der Kernthemen: Klimafreundliche Transportlösungen
4. BME-VDV-Gleisanschluss-Konferenz am 7. und 8. Oktober 2024 in Wolfsburg
mehr
Berufliche Bildung im Fokus beim KWB-Thementag am 6. November 2024 in Darmstadt
Die Veranstaltung richtet sich an betriebliche Ausbildungsleiter aller Wirtschaftsbereiche.
mehr
Weniger Gesetzesvorschläge in neuer Legislaturperiode geplant
Dr. Robert Gampfer stellt Pläne der EU-Kommission im BGA-Umweltausschuss vor
mehr
EU-Kommission fordert Verschiebung des EUDR-Starts
Informationen zur Richtlinie zur Entwaldungsfreien Richtlinie (EUDR)
mehr
ForveG ruft dotierten Preis für Nachwuchsforschung ins Leben
Mitgliederversammlung der Forschungsvereinigung Großhandel
mehr